Führerscheinklasse B
PKW Führerschein im Usinger Land

>> Der Autoführerschein

Der Autoführerschein der Klasse B schließt die Klassen AM & L mit ein.

Wir haben für Dich alle Informationen zum PKW Führerschein, oder auch Autoführerschein genannt, ausführlich zusammengefasst. Sollten Dir dennoch Fragen offen bleiben, rufe uns gerne direkt an oder sende uns eine E-Mail.

Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen AM & L mit ein.

Klasse B: Autoführerschein

Die Führerscheinklasse B erlaubt, das Fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das Mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 16 1/2 Jahren

Klasse AM: Rollerführerschein

Die Führerscheinklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens  50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  4. Leermasse max. 350 kg

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

Klasse L: Zugmaschinen

Die Führerscheinklasse L erlaubt, das Fahren von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

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