FAQ

>> Was wir oft gefragt werden
Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um Deinen Führerschein. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, rufe uns gerne an oder nutze unser Kontaktformular.

Was benötige ich für Unterlagen zur Anmeldung?

  • Biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Sehtest
  • Kopie Personalausweis
  • Kopie Personalausweis u. Führerschein der Begleiter(BF 17)
  • Augenärztliches Gutachten(C,CE,C1 und C1e)
  • Ärztliches Gutachten(C,CE,C1 und C1e)

Muss bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend sein?

  • Bei der Anmeldung muss kein Elternteil mit dabei sein. In solchen Fällen wird der Ausbildungsvertrag erstellt und Dir mitgegeben, denn die Unterschrift einer Deiner Elternteile ist nötig, damit der Vertrag gültig ist.

Wie oft muss ich zur Theorie?

  • Klasse B 12x Grundstoff 2x Klassenspezifisch
  • Klasse A1/A2/A bei Ersterteilung 12x Grundstoff 4x Klassenspezifisch bei Erweiterung 6x Grundstoff 4x Klassenspezifisch
  • Klasse AM 12x Grundstoff 2x Klassenspezifisch
  • Klasse C1 6x Grundstoff 6x Klassenspezifisch
  • Klasse C 6x Grundstoff 10x Klassenspezifisch
  • Klasse CE 6x Grundstoff 4x Klassenspezifisch

Wie viele Fahrstunden benötige ich?

  • Das kann man nur sehr schwer geschätzt werden, da die Stundenanzahl von Schüler zu Schüler verschieden sein kann. Der eine lernt schneller, der andere etwas langsamer. In jedem Falle kann man aber sagen, dass die besonderen Ausbildungsfahrten (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrt) von jedem gefahren werden müssen und nicht gestrichen werden dürfen um die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Wie viel Sonderfahrten muss ich absolvieren?

  • Klasse B 12 Sonderfahrten( 5x Überland,4xAutobahn und 3xNachtfahrt)
  • Klasse BE 5 Sonderfahrten (3xÜberland,1x Autobahn und 1x Nachtfahrt)
  • Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach dem Können und der Umsetzung des gelernten. Der Fahrlehrer entscheidet ob ein Schüler Reif ist für die Sonderfahrten

 

  • Klasse A1/A2/A: 12 Sonderfahrten (5xÜberland, 4xAutobahn und 3xNachtfahrt)
  • Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach dem Können und der Umsetzung des gelernten. Der Fahrlehrer entscheidet ob ein Schüler Reif ist für die Sonderfahrten

Wie lange ist der Theoretische Unterricht gültig?

  • Der Theoretische Unterricht ist insgesamt 2 Jahre gültig.

Wann beginnt die Praktische Ausbildung?

  • Die praktische Ausbildung wird mit der theoretischen Ausbildung verknüpft. Das heißt also, dass noch während der theoretischen Ausbildung mit dem Fahren begonnen wird, damit man die Ausbildungsinhalte besser nachvollziehen kann.

Wann kann ich frühestens meine Theoretische Prüfung ablegen?

  • Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters!

Wann kann ich frühestens meine Praktische Prüfung ablegen?

  • Frühestens einen Monat vor erreichen des Mindestalters!

Kann ich mir den Fahrlehrer frei auswählen?

  • Grundsätzlich hast Du bei der Fahrlehrerwahl freie Hand, es kann jedoch vorkommen, dass dieser aufgrund von Urlaub auch einmal nicht für Dich da sein kann. In solchen Fällen suchen wir natürlich einen geeigneten Ersatz für Dich.

>> Kontakt

Fragen, Anregungen, Kritik?

Du hast Fragen zu unserer Fahrschule, dem Unterricht oder ähnliches? Dann schreibe uns gerne über unser Kontaktformular oder ruf einfach an.

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