Führerscheinklassen C und C1
LKW-Führerschein im Usinger Land

>> Der LKW-Führerschein

Wenn du Dich für den LKW Führerscheinim Usinger Land interessierst bist du hier genau richtig.

Wir haben für Dich alle Informationen zum LKW Führerschein ausführlich zusammengefasst. Sollten Dir dennoch Fragen offen bleiben, rufe uns gerne direkt an oder sende uns eine E-Mail.

Führerschein Klasse C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigem Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre.

Geltungsdauer: Befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1
Fahrzeugart: Schwere LKW

Führerschein Klasse CE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre – während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre.

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, KLasse B
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D

Fahrzeugart: Lastzüge

Führerschein Klasse C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigem Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befriste auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, KLasse B
Beinhaltet Klasse: L, M und S
Fahrzeugart: Mittlere LKW

Führerschein Klasse C1E

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befriste auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, KLasse C1
Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von Klasse D1
Fahrzeugart: Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

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